Klasse L:
Mindestalter: 16 Jahre
Die Fahrerlaubnisklasse L gilt:
für Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH nicht mehr als 40 km/h
- Anhängern darf nicht mehr als 25 km/h
gefahren werden.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende
Futtermischwagen, Stapler und andere
Flurförderfahrzeuge mit
- bbH nicht mehr als 25 km/h
- auch mit Anhängern
Fahrschule Wagner
maikwagner@t-online.de | 0179 4669689