Mindestalter: 17 Jahre (Begleitetes Fahren), sonst 18 Jahre
Klasse B berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM und L.
Die Fahrerlaubnisklasse B gilt:
für Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der
Klassen AM, A1, A2 und A - mit
- ZGM nicht mehr als 3,5 t
- nicht mehr als 8 Sitzplätzen
außer dem Führersitz
- auch mit Anhänger bis 750 kg oder
bei einer zGM der Kombination
nicht mehr als 3,5 t
Mindestalter: 17 Jahre (Begleitetes Fahren), sonst 18 Jahre
Die Fahrerlaubnisklasse B96 gilt:
für Kraftfahrzeuge Klasse B mit
Anhängern mit
- zGM des Anhängers über 750 kg
- zGM der Kombination über 3,5 t
aber nicht mehr als 4,25 t
Mindestalter: 17 Jahre (Begleitetes Fahren), sonst 18 Jahre
Die Fahrerlaubnisklasse BE gilt:
für Kraftfahrzeuge Klasse B mit
Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zGM der Anhängers über 750 kg,
aber nicht mehr als 3,5 t
Fahrschule Wagner
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