Klasse AM:
Mindestalter: 15 Jahre
Die Fahrerlaubnisklasse AM gilt:
für zweirädrige und dreirädrige Kleinkrafträder mit
- bbH nicht mehr als 45 km/h
- Hubraum nicht mehr als 50 ccm
- Leistung nicht mehr als 4 KW
für vierrädrige Leicht-Kfz mit
- bbH nicht mehr als 45 km/h
- Hubraum von nicht mehr als 50 ccm
- Leistung nicht mehr als 4 KW
- Leermasse nicht mehr als 350 kg.
Fahrschule Wagner
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