Mindestalter: 18 Jahre
Klasse A2 berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM und A1.
Bei einem Besitz von mehr als zwei Jahren, ist ein Aufstieg zur Klasse A
ohne theoretische Prüfung und ohne Sonderfahrten möglich.
Die Fahrerlaubnisklasse A2 gilt:
für Krafträder mit
- Motorleistung nicht mehr als 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht nicht mehr als 0,2 kW/g
Fahrschule Wagner
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