Mindestalter: 16 Jahre
Klasse A1 berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM.
Bei einem Besitz von mehr als zwei Jahren, ist ein Aufstieg zur Klasse A2
ohne theoretische Prüfung und ohne Sonderfahrten möglich.
Die Fahrerlaubnisklasse A1 gilt:
für Krafträder mit
- Hubraum nicht mehr als 125 cm
- Motorleistung nicht mehr als 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht
nicht mehr als 0,1 kW/g
- keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr
dreirädrige Kfz mit symmetrisch
angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h
- Leistung nicht mehr als 15 kW
Fahrschule Wagner
maikwagner@t-online.de | 0179 4669689