Klasse A:
Mindestalter: 24 Jahre
Klasse A berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM, A1 und A2.
Die Fahrerlaubnisklasse A gilt:
für Krafträder mit
- Hubraum über 50 cm³ oder
- bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
symmetrisch angeordneten Rädern mit
- Hubraum über 50 cm³ oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Fahrschule Wagner
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